Nicht nur, um das Schulprofil zu schärfen, präsentiert man gerne schulische Leistungen und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, wie beispielsweise auf der Schul- oder Klassenhomepage. Auch motiviert es besonders viele SchülerInnen , wenn der Auftritt des Schulorchesters, der Theater-AG oder ein einfaches Klassenprojekt im Internet zu sehen ist. Wir erläutern Ihnen dazu die rechtlichen Vorgaben, damit aus der gut gemeinten Absicht nicht rechtliche Nachteile für Sie und Ihre SchülerInnen entstehen.
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Die Bundesländer haben mit den Schulbuchverlagen einen Rahmenvertrag über die schulische Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken geschlossen. In dessem Zuge soll der sogenannte Schultrojaner eingesetzt werden, um die Schulrechner stichpunktartig auf unerlaubte Digitalisierungen (= Raubkopien) durch LehrerInnen und SchülerInnen hin zu prüfen. Wie immer Sie auch dazu stehen: Wir zeigen Ihnen, was Sie für Unterrichtszwecke kopieren und digitalisieren dürfen – ohne aus rechtlicher Sicht Ihre weiße Weste zu verlieren.
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Ob Moodle, Lo-net oder Online-Übungen auf einer Internetseite – virtuelle Lernumgebungen werden immer häu- figer für den Schulunterricht genutzt, um der Lerngruppe auf schnellem Wege Dokumente, Dateien und Aufgaben anzubieten. Doch auch das Schul-Intranet ist kein rechtsfreier Raum: Damit Sie im virtuellen Klassenzimmer auf der sicheren Seite sind, zeigen wir Ihnen die Regeln, die hier zu beachten sind.
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Wer verwendet nicht gerne ClipArts auf Arbeitsblättern zur Illustration oder um beispielsweise anzuzeigen, in welcher Sozialform die Aufgabenstellung bearbeitet werden soll? Auch werten viele ClipArts die eigene Lehrerhomepage oder das Klassenblog auf – doch werden dabei häufig ungeahnt Urheberrechte verletzt, wodurch es für Sie schnell teuer werden könnte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch fremde ClipArts rechtssicher nutzen können!
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Aktualität im Unterricht durch den Einsatz von Zeitungsartikeln ist ein unverzichtbares Lehrprinzip: Zeitungsartikel
einscannen,
aus dem Internet kopieren und
auf die Schulhomepage hochladen
ermöglichen die Einbindung der Lebenswirklichkeit in den Unterricht. Aber Achtung! Sie dürfen keine Urheberrechte verletzen, denn dafür können Sie persönlich belangt werden. Und wie sieht es rechtlich bei Zeitungsartikeln aus, die über die eigene Schule oder über durchgeführte Klassenprojekte berichten – dürfen diese auf der eigenen Homepage gezeigt werden, um die besonderen schulischen Leistungen zu dokumentieren und etwas Eigenwerbung zu machen? ... Mehr »