Internet & Datenschutz: Welche Schülerdaten dürfen auf der Klassen-Homepage veröffentlicht werden?
Das Internet bietet eine einfache und kostengünstige Plattform, um Klassen- und Schülerprojekte zu präsentieren oder beispielsweise die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Aktivitäten in Schule und Unterricht zu informieren. Aber was für Daten der SchülerInnen dürfen überhaupt auf einer Homepage veröffentlicht werden, ohne die Datenschutzbestimmungen zu verletzen? Ist es grundsätzlich verboten, dass personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname auf der Internetseite genannt werden, oder bedarf es dazu einer Einwilligung der SchülerInnen bzw. der Erziehungsberechtigten?
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Dieser Artikel in der Ausgabe November 2009 erschienen.
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