E-Mails im Unterricht – welche dürfen, welche müssen Sie kontrollieren?

Sie kennen wahrscheinlich diese Situation: Sie arbeiten mit Ihrer Klasse im Computerraum, doch anstatt Ihren Arbeitsauftrag auszuführen, schreibt ein Schüler offensichtlich private E-Mails. Nun würden Sie gerne kontrollieren, was genau der Schüler macht – schließlich haben Sie die Aufsichtspflicht. Dürfen Sie seine E-Mail lesen, um ihn zu „überführen“? Oder verbietet dies das Fernmeldegeheimnis?

Und wenn die SchülerInnen im Unterricht E-Mails auf Ihr Geheiß schreiben sollen:Wie können Sie diese richtig kontrollieren, um zwar die Aufsichtspflicht zu wahren, ohne aber die Rechte des Schülers zu verletzen? Und wie ist das bei E-Mails, die in einer Gruppe verfasst werden oder an die „Klassen-E-Mail- Adresse“ gesendet werden? Wir fassen kompakt für Sie zusammen, welche rechtlichen Bestimmungen bei der E-Mail-Kommunikation in der Schule zu beachten sind.

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Dieser Artikel in der Ausgabe Oktober 2009 erschienen.

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